Benützungsordnung Budokan Wels
gültig ab 01.07.2020 bis auf Widerruf
- Beim Betreten des Budokan und beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten.
- Die Umkleideräume und Duschen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter verwendet werden.
- Vor dem Betreten der Umkleideräume, falls diese nicht benützt werden, vor dem Betreten des Dojo / Trainingsraumes, ist eine Handdesinfektion durchzuführen, ebenso unmittelbar nach Beendigung des Trainings.
- Es ist darauf zu achten, die für das Training verwendeten Räumlichkeiten gut zu durchlüften.
- Sportgeräte sind zu desinfizieren, sobald das Training mit dem betreffenden Gerät beendet ist bzw. bevor ein anderer Sportler/eine andere Sportlerin das Gerät benützt.
- Die Mattenfläche bzw. der Boden der Trainingsstätte ist am Ende der Trainingseinheit mit einem Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren.
- Für jede einzelne Trainingseinheit ist eine vollständige Anwesenheitsliste mit Erfassung von Vor- und Familiennamen sowie der Telefonnummern sämtlicher Trainingsteilnehmer und Trainer zu führen und mindestens 14 Tage aufzubewahren, um im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion den Gesundheitsbehörden (BH, Magistrat, Amtsarzt/Amtsärztin) unverzüglich die für das Contact-Tracing notwendigen Daten zur Verfügung stellen zu können.
- Beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion ist folgende Vorgangsweise einzuhalten:
- Der Verein informiert unverzüglich die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde (BH, Magistrat, Amtsarzt/Amtsärztin, allenfalls die Gesundheitshotline 1450). Es wird empfohlen, sich bereits im Vorfeld über die Kontaktdaten der Behörde Klarheit zu verschaffen und diese allen Trainingsverantwortlichen zur Verfügung zu stellen.
- Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden / Amtsarzt / Amtsärztin verfügt. Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen ebenfalls auf Anweisung der Gesundheitsbehörden.
Der Verein hat die Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen. - Dokumentation durch den Verein, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes (z. B. mit Hilfe von Anwesenheitslisten).
- Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen (z.B. Desinfektion der Sportstätte) entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.
- Die allgemeinen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus sind stets zu beachten:
- Häufiges Händewaschen mit Seife oder Desinfektionsmittel.
- Abstand halten (mindestens einen Meter) zwischen sich und anderen (ausgenommen bei der Sportausübung).
- Augen, Nase und Mund nicht berühren.
- Beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedecken. Taschentuch danach sofort entsorgen.