Budokan Wels - zentrum für fernöstliche Kampfkünste

Trainingsstart am 03.06.2020

Trainingsstart am 03.06.2020

Ab Mittwoch, 03.06.2020, darf das Budokan Wels wieder betreten und unter Einhaltung der Benützungsordnung wieder für den Trainingsbetrieb verwendet werden.

Alle für den Trainingsbetrieb Verantwortlichen werden ersucht, den Trainierenden und Besuchern die Benützungsordnung zur Kenntnis zu bringen und auf deren strikte Einhaltung zu achten:

  1. Erlaubt sind ausschließlich Trainingsformen, bei denen die Einhaltung des Mindestabstandes von 2 Metern zwischen den Trainierenden zu jedem Zeitpunkt des Trainings gewährleistet ist. Um dies sicherzustellen, sind die auf den Matten angebrachten Markierungsstreifen für die Aufstellung der Trainierenden zu beachten (siehe Anlage 1). Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind von der Mindestabstandsregel ausgenommen.
  2. Beim Betreten des Budokan und beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten ist ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Beim Training selbst ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht erforderlich.
  3. Die Umkleideräume dürfen (mit Mund-Nasen-Schutz) verwendet werden, die Benützung der Duschen ist bis auf Weiteres untersagt.
  4. Die Schutzmaske darf zu Beginn des Trainings unter Beachtung der Verwendungsrichtlinien im Dojo/Trainingsraum abgenommen werden und hat nach Beendigung des Trainings (vor dem Verlassen des Dojo/Trainingsraumes) wieder richtliniengemäß angelegt zu werden. Um der Organisationsform des Budo-Trainings gerecht zu werden, wird empfohlen, die Masken während des Trainings an der Körperrückseite am Gürtel zu befestigen. 
  5. Vor dem Betreten der Umkleideräume, falls diese nicht benützt werden, vor dem Betreten des Dojo/Trainingsraumes, ist eine Handdesinfektion durchzuführen, ebenso unmittelbar nach Beendigung des Trainings.
  6. Der Mindestabstand kann von Trainerinnen/Trainern ausnahmsweise unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Für diese Fälle wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.
  7. Jeglicher Körperkontakt hat zu jedem Zeitpunkt zu unterbleiben.
  8. Sportgeräte sind zu desinfizieren, sobald das Training mit dem betreffenden Gerät beendet ist bzw. bevor ein anderer Sportler/eine andere Sportlerin das Gerät benützt.
  9. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus sind stets zu beachten:
Häufiges Händewaschen mit Seife oder Desinfektionsmittel.

Abstand halten (mindestens einen Meter) zwischen sich und anderen.

Augen, Nase und Mund nicht berühren.

Beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedecken. Taschentuch danach sofort entsorgen.

» budokan.at/files/Budokan_Benuetzungsordnung_2020_06_03.pdf